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   BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65   

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https://dejure.org/1968,4982
BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65 (https://dejure.org/1968,4982)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1968 - III ZR 177/65 (https://dejure.org/1968,4982)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1968 - III ZR 177/65 (https://dejure.org/1968,4982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks für die Erweiterung eines Militärflugplatzes - Höhe einer Enteignungsentschädigung - Grundlagen der Bemessung der Enteignungsentschädigung - Wertminderung eines Grundstücks durch die Ausweitung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 649
  • DVBl 1968, 956
  • DB 1968, 1022
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65
    Diese im grundsätzlichen mit Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GGübereinstimmende Formulierung des § 12 SchutzberG besagt, daß - wie in ständiger Rechtsprechung zu Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG ausgesprochen (BGHZ 6, 270, 295) [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] - die Entschädigung einen materiellen Ausgleich für die Vermögenseinbuße darstellt, von welcher der Eigentümer durch Einwirkungen nach dem Schutzbereichgesets betroffen wird.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65
    Die Genehmigung des Flughafens bedeutete nach § 10 a LuftVG a.F., ebenso wie nach § 12 LuftVG n.F., zunächst nur, daß Bauwerke über der Erdoberfläche von der zuständigen Baubehörde nur mit Zustimmung des Luftamtes genehmigt werden durften, Die Festlegung des Bauschutzbereiches beinhaltete jedoch anders als eine verbindliche Bebauungsplanung oder ein Fluchtlinienplan kein Bauverbot für das betroffene Gebiet (ebenso BVerwGE 21, 354, 357 ff) [BVerwG 16.07.1965 - IV C 30/65] .
  • BGH, 14.07.1952 - III ZR 95/51

    Polizeiliche Beschlagnahme. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65
    Die Entschädigung hat demnach dem Eigentümer einen wirklichen Wertausgleich zu verschaffen (BGHZ 7, 96, 103) [BGH 14.07.1952 - III ZR 95/51] , das heißt, der Eigentümer ist, wirtschaftlich gesehen, so zu stellen, als wenn er durch die Einwirkungen nach dem Schutzbereichgesetz nicht betroffen wäre.
  • BGH, 19.06.1958 - III ZR 32/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65
    In der Auswahl der Bewertungsmethode ist der Tatrichter frei (BGH Urteil vom 19. Juni 1958 - III ZR 32/57 -).
  • BGH, 19.12.1966 - III ZR 212/65

    Voraussetzungen für eine Teileingung nach § 85 Abs. 1 BBauG; Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 29.04.1968 - III ZR 177/65
    Zutreffend stellt das Berufungsgericht im vorliegenden Fall seine Berechnung jedoch nicht allein auf diesen Zeitpunkt - den 25. Juli 1962 - ab, sondern ermittelt den Verkehrswert auch für den 24. Januar 1961 mit Rücksicht darauf, daß der Kläger an diesem Tag von der Beklagten bereits Teilzahlungen auf die Entschädigung erhalten hat, die in gewissem Umfang eine Vorverlegung des für die Preisberechnung maßgebenden Zeitpunkts auf diese Stichtage erforderlich macht (BGH Urteil vom 19. Dezember 1966 - III ZR 212/65 -).
  • BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70

    Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich

    Die Entschädigung hat demnach dem Eigentümer einen wirklichen Wertausgleich zu verschaffen (BGHZ 7, 96, 103) [BGH 14.07.1952 - III ZR 95/51] , das heißt, der Eigentümer ist, wirtschaftlich gesehen, so zu stellen, wie wenn er durch die Einwirkungen nach dem SchutzbereichG nicht betroffen wäre (Urteil des Senats vom 29. April 1968 - III ZR 177/65 S. 8, 9 = WM 1968, 702).

    Der erkennende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 29. April 1968 (III ZR 177/65), ebenso in dem Urteil gleichen Datums in der Sache III ZR 141/65 (WM 1968, 747) diese Frage offen gelassen und dabei erwogen, ob eine Entschädigungsberechtigung möglicherweise auf die Fälle zu beschränken sei, in denen der Eigentümer gemäß § 15 Abs. 1 SchutzbereichG die Entziehung des Eigentums verlangen könne.

  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 188/70

    Anspruch auf Entschädigung für Baubeschränkungen von Grundstücken - Entschädigung

    Denn eine vom Flugbetrieb ausgehende Lärmbelästigung rechnet zu den Einwirkungen, die sich aus der zweckentsprechenden Nutzung des Schutzbereichs ergeben, und stellt infolge dessen keine Maßnahme aufgrund des § 12 LuftVG dar, für welche die Klägerin in Anwendung von § 19 Abs. 1 Satz 1 LuftVG zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet werden könnte (Urteile vom 29. April 1968 - III ZR 177/65 S. 10 = WM 1968, 702; 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 S. 15).
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